AGB

apo­scope ist ein Markt­for­schungs­an­ge­bot der ELPATO Medi­en GmbH, Franz-Ehr­lich-Str. 12, 12489 Ber­lin. Die­ser bie­tet die Durch­füh­rung von Online-Befra­gun­gen und Ana­ly­sen im Apo­the­ken- und Phar­ma­markt an. Hier­zu ver­fügt es über eine Online­platt­form, mit­tels der mehr als 2.400 Apotheker:innen, Phar­ma­zeu­tisch­tech­ni­sche Ange­stell­te und PKA befragt wer­den kön­nen. Für die­se Dienst­leis­tun­gen gel­ten gegen­über allen Auf­trag­ge­bern die nach­fol­gen­den Rege­lun­gen über den Ver­trags­ab­schluss, die Ver­trags­durch­füh­rung, die Ein­räu­mung von Nut­zungs­rech­ten an den Leis­tun­gen, die Ver­gü­tung und das anzu­wen­den­de Recht.

  1. Für die Beauf­tra­gung von apo­scope gel­ten die fol­gen­den Bestimmungen
    1. Ver­tre­tungs- und Emp­fangs­be­voll­mäch­tigt ist Tho­mas Bellartz.
    2. Mit der Dar­stel­lung und Bewer­bung der Pro­duk­te gibt apo­scope kein bin­den­des Ange­bot ab.
    3. Auf Anfra­gen zur Auf­trags­er­tei­lung wird apo­scope Kon­takt zum Auf­trag­ge­ber auf­neh­men und gemein­sam mit die­sem den Fra­ge­bo­gen vorabstimmen.
    4. Auf­trä­ge sind für apo­scope nur dann ver­bind­lich, wenn die­se in Text- oder Schrift­form bestä­tigt wurden.
  2. Für die Auf­trags­durch­füh­rung gel­ten die fol­gen­den Bestimmungen
    1. Die Pro­gram­mie­rung der Umfra­ge­platt­form erfolgt erst nach der Frei­ga­be der vor­ab­ge­stimm­ten Fra­gen durch den Auf­trag­ge­ber. apo­scope über­nimmt kei­ne Haf­tung für den mit der Über­prü­fung und Neu­ab­stim­mung der Fra­gen ein­her­ge­hen­den Zeitverlust.
    2. Wäh­rend der Feld­zeit der Umfra­ge kann der Auf­trag­ge­ber die Umfra­ge­er­geb­nis­se über einen dafür bereit­ge­stell­ten Link ein­se­hen. apo­scope über­nimmt für die Funk­ti­ons­fä­hig­keit und die durch­ge­hen­de Abruf­be­reit­schaft der Umfra­ge­er­geb­nis­se kei­ne Haftung.
    3. Dem Auf­trag­ge­ber wird in Text- oder Schrift­form mit­ge­teilt, dass sein Auf­trag abge­schlos­sen wurde.
  3. apo­scope räumt den Auf­trag­ge­bern an den Umfra­ge­er­geb­nis­sen die fol­gen­den Nut­zungs­rech­te ein
    1. Dem Auf­trag­ge­ber wird, mit der Mit­tei­lung sein Auf­trag sei fer­tig gestellt, das aus­schließ­li­che Nut­zungs­recht an dem Umfra­ge­er­geb­nis ein­ge­räumt bezie­hungs­wei­se über­tra­gen. Der Auf­trag­ge­ber ist zur umfas­sen­den kör­per­li­chen und unkör­per­li­chen Ver­wer­tung der von ihm in Auf­trag gege­be­nen Umfra­ge für alle belie­bi­gen Zwe­cke berech­tigt, ins­be­son­de­re zur unbe­grenz­ten Ver­viel­fäl­ti­gung und Ver­brei­tung und öffent­li­cher Zugänglichmachung.
    2. Der Auf­trag­ge­ber ist zur Umge­stal­tung und Bear­bei­tung der ver­trags­ge­gen­ständ­li­chen Umfra­ge in jeg­li­cher Form berech­tigt. Die Umfra­ge kann in allen denk­ba­ren For­men (digi­tal oder ana­log) kom­plett oder aus­schnitts­wei­se ver­viel­fäl­tigt wer­den, ein­schließ­lich zur Ein­bet­tung in das Inter­net mit ent­spre­chen­der Anpassung.
    3. Die Rechts­ein­räu­mung erfolgt als aus­schließ­li­ches Nut­zungs­recht unter Aus­schluss des Urhe­bers oder Her­stel­lers oder sons­ti­gen Rech­te­inha­bers, welt­weit sowie zeit­lich und inhalt­lich unbeschränkt.
    4. Der Auf­trag­ge­ber ist ver­pflich­tet, bei jeder Ver­wer­tung der von ihm in Auf­trag gege­be­nen Umfra­ge dar­auf hin­zu­wei­sen, dass die­se von apo­scope durch­ge­führt wurde.
  4. Ver­gü­tung
    1. Die Ver­gü­tung ist inner­halb von 14 Tagen nach Erhalt einer den Anfor­de­run­gen des Umsatz­steu­er­ge­set­zes genü­gen­den Rech­nung zur Zah­lung verpflichtet.
    2. Der Auf­trag­ge­ber darf nur rechts­kräf­tig fest­ge­stell­te For­de­run­gen gegen die Ver­gü­tung aufrechnen.
    3. Leis­tet der Auf­trag­ge­ber trotz Mah­nung kei­ne Zah­lung, kann apo­scope vom Ver­trag zurück­tre­ten. In die­sem Fall fin­det das gesetz­li­che Rück­tritts­recht gemäß § 346 ff. BGB Anwen­dung. Die aus der Umfra­ge gezo­ge­nen Nut­zun­gen wer­den mit 100% Pro­zent der Ver­gü­tung bemessen.
  5. Anzu­wen­den­des Recht
    1. Die Par­tei­en ver­ein­ba­ren, auf die Auf­trags­er­tei­lung das Recht des Werk­ver­tra­ges gemäß §§ 631 ff. BGB anzu­wen­den, soweit in die­sen All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen nichts Abwei­chen­des gere­gelt ist.
    2. An die Stel­le der Abnah­me tritt die Voll­endung des Auf­tra­ges, § 646 BGB.
    3. Nach Frei­ga­be des Fra­ge­bo­gen­de­signs durch den Auf­trag­ge­ber ist apo­scope von der Haf­tung für die Taug­lich­keit der Fra­gen zur Umfra­ge befreit.
    4. Im Übri­gen wird die Haf­tung für sämt­li­che Män­gel am Auf­trags­er­geb­nis aus­ge­schlos­sen, soweit apo­scope die­se dem Auf­trag­ge­ber nicht arg­lis­tig ver­schwie­gen oder hier­über eine Garan­tie abge­ge­ben hat.
    5. Gerichts­stand für sämt­li­che Strei­tig­kei­ten aus den Auf­trä­gen ist Berlin.