aposcope ist ein Dienst der ELPATO Medien GmbH, Franz-Ehrlich-Str. 12, 12489 Berlin. Dieser bietet die Durchführung von Online-Befragungen und Analysen im Apotheken- und Pharmamarkt an. Hierzu verfügt es über eine Onlineplattform, mittels der mehr als 2.400 Apotheker:innen, PTA und PKA befragt werden können. Für diese Dienstleistungen gelten gegenüber allen Auftraggebern die nachfolgenden Regelungen über den Vertragsabschluss, die Vertragsdurchführung, die Einräumung von Nutzungsrechten an den Leistungen, die Vergütung und das anzuwendende Recht.
Allgemeine Hinweise
Seiteninhaber / Verantwortlicher
ELPATO Medien GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Bellartz und Patrick Hollstein
Franz-Ehrlich-Straße 12
12489 Berlin
Datenschutzbeauftragter
Treuhand Hannover GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft
Herr Fabian Virkus
Richard-Wagner-Straße 2, 04109 Leipzig
fabian.virkus@treuhand-hannover.de
- Für die Beauftragung von aposcope gelten die folgenden Bestimmungen:
- Vertretungs- und Empfangsbevollmächtigt ist die Senior Research Managerin Ulrike Bock.
- Mit der Darstellung und Bewerbung der Produkte gibt aposcope kein bindendes Angebot ab.
- Auf Anfragen zur Auftragserteilung wird aposcope Kontakt zum Auftraggeber aufnehmen und gemeinsam mit diesem den Fragebogen vorabstimmen.
- Aufträge sind für aposcope nur dann verbindlich, wenn diese in Text- oder Schriftform bestätigt wurden.
- Für die Auftragsdurchführung gelten die folgenden Bestimmungen:
- Die Programmierung der Umfrageplattform erfolgt erst nach der Freigabe der vorabgestimmten Fragen durch den Auftraggeber. aposcope übernimmt keine Haftung für den mit der Überprüfung und Neuabstimmung der Fragen einhergehenden Zeitverlust.
- Während der Feldzeit der Umfrage kann der Auftraggeber die Umfrageergebnisse über einen dafür bereitgestellten Link einsehen. aposcope übernimmt für die Funktionsfähigkeit und die durchgehende Abrufbereitschaft der Umfrageergebnisse keine Haftung.
- Dem Auftraggeber wird in Text- oder Schriftform mitgeteilt, dass sein Auftrag abgeschlossen wurde.
- aposcope räumt den Auftraggebern an den Umfrageergebnissen die folgenden Nutzungsrechte ein:
- Dem Auftraggeber wird, mit der Mitteilung sein Auftrag sei fertig gestellt, das ausschließliche Nutzungsrecht an dem Umfrageergebnis eingeräumt beziehungsweise übertragen. Der Auftraggeber ist zur umfassenden körperlichen und unkörperlichen Verwertung der von ihm in Auftrag gegebenen Umfrage für alle beliebigen Zwecke berechtigt, insbesondere zur unbegrenzten Vervielfältigung und Verbreitung und öffentlicher Zugänglichmachung.
- Der Auftraggeber ist zur Umgestaltung und Bearbeitung der vertragsgegenständlichen Umfrage in jeglicher Form berechtigt. Die Umfrage kann in allen denkbaren Formen (digital oder analog) komplett oder ausschnittsweise vervielfältigt werden, einschließlich zur Einbettung in das Internet mit entsprechender Anpassung.
- Die Rechtseinräumung erfolgt als ausschließliches Nutzungsrecht unter Ausschluss des Urhebers oder Herstellers oder sonstigen Rechteinhabers, weltweit sowie zeitlich und inhaltlich unbeschränkt.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei jeder Verwertung der von ihm in Auftrag gegebenen Umfrage darauf hinzuweisen, dass diese von aposcope durchgeführt wurde.
- Vergütung
- Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes genügenden Rechnung zur Zahlung verpflichtet.
- Der Auftraggeber darf nur rechtskräftig festgestellte Forderungen gegen die Vergütung aufrechnen.
- Leistet der Auftraggeber trotz Mahnung keine Zahlung, kann aposcope vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall findet das gesetzliche Rücktrittsrecht gemäß § 346 ff. BGB Anwendung. Die aus der Umfrage gezogenen Nutzungen werden mit 100 % Prozent der Vergütung bemessen.
- Anzuwendendes Recht
- Die Parteien vereinbaren, auf die Auftragserteilung das Recht des Werkvertrages gemäß §§ 631 ff. BGB anzuwenden, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.
- An die Stelle der Abnahme tritt die Vollendung des Auftrages, § 646 BGB.
- Nach Freigabe des Fragebogendesigns durch den Auftraggeber ist aposcope von der Haftung für die Tauglichkeit der Fragen zur Umfrage befreit.
- Im Übrigen wird die Haftung für sämtliche Mängel am Auftragsergebnis ausgeschlossen, soweit aposcope diese dem Auftraggeber nicht arglistig verschwiegen oder hierüber eine Garantie abgegeben hat.
- Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus den Aufträgen ist Berlin.
- Spezifische Hinweise: Datenverarbeitungen im Rahmen von Werbung für Arzneimittel
- Rechtsgrundlage einer solchen Datenverarbeitung ist Art. 9 Abs. 2 lit. i DSGVO in Verbindung mit den §§ 63b, 63c AMG.
- Soweit wir für Arzneimittel werben haben wir das Recht und die Pflicht, Ihre Kommentare. Likes und Verlinkungen in Form von Screenshots an den jeweiligen pharmazeutischen Hersteller weiterzuleiten, auf den oder dessen Arzneimittel sich diese Interaktion bezieht.