Apo­the­ken­in­ha­ber sehen Boten­dienst in begrün­de­ten Fäl­len als Kassenleistung

23.10.2019 | Zahl der Woche

Ber­lin – Der von vie­len Apo­the­ken ange­bo­te­ne Boten­dienst soll­te für 87 % der befrag­ten Apothekeninhaber:innen als Kas­sen­leis­tung zäh­len – zumin­dest in begrün­de­ten Fäl­len wie bei der Bestel­lung von Rabatt­arz­nei­mit­teln. Das zeigt die neue apo­scope-Umfra­ge für die „Zahl der Woche“ vom 22. Okto­ber 2019.

Der Boten­dienst erleich­tert Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten den Zugang zu wich­ti­gen Arz­nei­mit­teln und wird daher von vie­len Apo­the­ken ange­bo­ten. So stel­len 77 % der Umfrageteilnehmer:innen ihren Kun­den aktiv einen Boten­dienst zur Ver­fü­gung, wovon 42 % ange­ben, ihren Ser­vice noch aus­bau­en zu wol­len. 22 % der Panelis­ten ermög­li­chen den Boten­dienst auf Nachfrage.

Durch Ände­run­gen in der Apo­the­ken­be­triebs­ord­nung (ApBe­trO) zählt der Boten­dienst seit ges­tern zu den Regel­leis­tun­gen der Apo­the­ken – und ist damit nicht mehr nur in Aus­nah­men zuläs­sig. Die Umfra­ge­er­geb­nis­se zei­gen, dass laut 89 % der Apothekeninhaber:innen aller­dings nur weni­ge Kun­den dazu bereit sind, für den Boten­dienst extra Geld zu zah­len. Dem­ge­gen­über wür­den 80 % der Befrag­ten ihren Boten­dienst aus­bau­en, wenn dies eine kos­ten­pflich­ti­ge Ser­vice­leis­tung ist.

Aktu­ell über­nimmt den Boten­dienst bei mehr als drei Vier­tel der Umfrageteilnehmer:innen (77 %) ein Fah­rer ohne phar­ma­zeu­ti­sche Aus­bil­dung. Dies ist jedoch nur mög­lich, wenn zuvor eine per­sön­li­che oder tele­fo­ni­sche Bera­tung durch die Apo­the­ke erfolgt ist. Andern­falls muss ein phar­ma­zeu­tisch geschul­ter Mit­ar­bei­ter die Medi­ka­men­te aus­lie­fern, um eine qua­li­fi­zier­te Bera­tung sicher­zu­stel­len. 38 % der Apothekeninhaber:innen geben an, die Medi­ka­men­te sogar per­sön­lich auszufahren.

Für die „Zahl der Woche“ wur­den im Rah­men einer apo­scope-Umfra­ge am 22. Okto­ber 2019 ins­ge­samt 87 veri­fi­zier­te Apothekeninhaber:innen aus Deutsch­land befragt.